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Mindeststandards für Freiwilligenagenturen
Mindeststandards für Freiwilligenagenturen haben zum Ziel, die Förderung des freiwilligen Engagements zu professionalisieren, tragfähige Arbeitsstrukturen zu finden und die Qualität zu sichern.
Struktur
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- Öffnungszeiten: Regelmäßige und verlässliche Erreichbarkeit durch Öffnungszeiten, Telefon und Email.
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- Räumlichkeiten: Barrierefreier Büro-/Beratungsraum oder Ausweichmöglichkeit, um mit körperlich eingeschränkten Interessenten ein Gespräch führen zu können.
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- Personal: Hauptverantwortliche/r (Haupt- oder Ehrenamtliche/r) innerhalb einer verlässlichen Struktur (z. B. Träger, Verein).
- Öffentlichkeitsarbeit: Transparenz der Strukturen für Bürger/-innen durch Veröffentlichung (z. B. Internetauftritt, Flyer, Kontakt zu lokalen Medien).
- Personal: Hauptverantwortliche/r (Haupt- oder Ehrenamtliche/r) innerhalb einer verlässlichen Struktur (z. B. Träger, Verein).
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- Qualifizierung: Alle verantwortlich Tätigen und Mitarbeitende in der Vermittlung sollten qualifiziert sein beziehungsweise sich regelmäßig weiter qualifizieren, beispielsweise Engagementlotsen (fan), Fortbildungen der Bundes- oder Landesarbeitsgemeinschaft (bagfa oder LAGFA Niedersachsen), oder Inhouse-Schulungen zu Themen des bürgerschaftlichen Engagements und/oder Gesprächsführung.
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- Qualitätssicherung: Beteiligung am Qualitätsmanagement der Bundes- oder Landesarbeitsgemeinschaft (bagfa bzw. LAGFA Niedersachsen) oder an einem vergleichbaren Qualitäts- management (mindestens alle zwei Jahre Teilnahme an einer Schulung) oder die Teilnahme an weiteren Fortbildungen zur Qualitätssicherung (siehe Qualifizierung).
Aufgaben
Beratung und Vermittlung:
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- Information, Beratung und Vermittlung von Menschen aller Altersgruppen, unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des freiwilligen Engagements, ist für die Engagementbereiten kostenfrei.
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- Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen erfolgt über die eigene Organisation (Träger) hinaus.
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- Beratung und Ansprache von (gemeinwohlorientierten) Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten oder arbeiten wollen.
Gewünscht ist, dass neugegründete Freiwilligenagenturen diese Mindeststandards innerhalb eines Jahres umsetzen. Institutionen, die bereits LAGFA-Mitglied sind, sollten diese Standards erfüllen.